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Notaufnahme oder Bereitschaftsdienst: Wann welche Anlaufstelle?

Notruf 112, ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117 oder Notaufnahme: Welche Stelle bei welchen Beschwerden zuständig ist und wie die Ersteinschätzung funktioniert.

Von Redaktion Krankheitsbilder verständlich · Aktualisiert

Wer abends oder am Wochenende plötzlich krank wird, steht oft vor der Frage: Ist das ein Notfall für die Notaufnahme, reicht der ärztliche Bereitschaftsdienst, oder kann bis zur nächsten Sprechstunde gewartet werden? Die Antwort ist nicht immer einfach. Das deutsche System kennt mehrere Anlaufstellen mit unterschiedlichen Aufgaben, und die richtige Wahl hilft Betroffenen ebenso wie den Notaufnahmen, die vielerorts stark ausgelastet sind.

Grundsätzlich gilt: Bei Lebensgefahr oder Unsicherheit, ob Lebensgefahr besteht, ist immer der Notruf 112 zu wählen.

Die drei wichtigsten Anlaufstellen

Notruf 112: Die europaweit einheitliche Notrufnummer erreicht die Leitstelle für Rettungsdienst und Feuerwehr. Sie ist rund um die Uhr kostenlos erreichbar, auch vom Mobiltelefon ohne Guthaben. Die Leitstelle entscheidet, ob ein Rettungswagen, bei Bedarf mit Notärztin oder Notarzt, geschickt wird.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117: Die bundesweite Nummer der Kassenärztlichen Vereinigungen vermittelt außerhalb der Praxisöffnungszeiten an den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Er ist zuständig für Erkrankungen, die nicht lebensbedrohlich sind, aber nicht bis zum nächsten Werktag warten sollten. Je nach Region gibt es Bereitschaftsdienstpraxen, oft an oder in Krankenhäusern, oder Hausbesuche, wenn ein Praxisbesuch nicht möglich ist. Über die Nummer erfolgt häufig eine strukturierte Ersteinschätzung am Telefon. Auch während der Praxisöffnungszeiten vermittelt sie bei dringendem Bedarf Termine.

Zentrale Notaufnahme: Sie ist für akute, schwere Erkrankungen und Verletzungen da, die eine sofortige Krankenhausdiagnostik oder Behandlung erfordern könnten, etwa Bildgebung, Laboruntersuchungen, Überwachung oder Operation.

Typische Notfälle für die 112

Folgende Situationen sind Notfälle, bei denen sofort der Rettungsdienst gerufen werden sollte:

  • Bewusstlosigkeit, Krampfanfall, plötzliche Verwirrtheit
  • Atemnot, starke Brustschmerzen oder Druckgefühl in der Brust
  • Zeichen eines Schlaganfalls wie plötzliche Lähmung, hängender Mundwinkel, Sprach- oder Sehstörungen
  • starke Blutungen, schwere Verletzungen, Verbrennungen oder Stürze aus großer Höhe
  • Vergiftungen mit Bewusstseinsstörung oder Atemproblemen
  • schwere allergische Reaktionen mit Atemnot oder Kreislaufproblemen
  • plötzliche, sehr starke Bauch- oder Kopfschmerzen

Beim Schlaganfall und beim Herzinfarkt zählt jede Minute. Betroffene sollten nicht selbst fahren und nicht erst den Hausarzt anrufen.

Wann der Bereitschaftsdienst die richtige Wahl ist

Der ärztliche Bereitschaftsdienst eignet sich für Beschwerden, mit denen man normalerweise in eine Hausarztpraxis gehen würde, die aber nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten sollten. Beispiele sind fieberhafte Infekte ohne Warnzeichen, Harnwegsinfekte, mäßige Rückenschmerzen ohne Lähmungen, leichte Verletzungen ohne Fehlstellung oder anhaltender Durchfall ohne Zeichen von Austrocknung. Verschlechtert sich der Zustand, sollte die Situation neu bewertet und gegebenenfalls die 112 gewählt werden.

Für Kinder gibt es in vielen Regionen kinderärztliche Bereitschaftsdienste, die ebenfalls über die 116117 erfragt werden können. Zahnärztliche Notdienste sind gesondert organisiert und werden von den Zahnärztekammern oder Kassenzahnärztlichen Vereinigungen bekannt gegeben. Bei Vergiftungen geben die Giftinformationszentren rund um die Uhr telefonisch Auskunft.

Orientierung: Welche Stelle wofür?
SituationAnlaufstelle
Lebensgefahr, schwere Verletzung, BewusstseinsstörungNotruf 112
akute, ernste Beschwerden mit Bedarf an KlinikdiagnostikNotaufnahme, bei Transportunfähigkeit 112
dringende, nicht lebensbedrohliche Beschwerden außerhalb der SprechzeitenÄrztlicher Bereitschaftsdienst 116117
Beschwerden, die bis zur Sprechstunde warten könnenHausarzt- oder Facharztpraxis
Fragen nach Kontakt mit giftigen StoffenGiftinformationszentrum

Was in der Notaufnahme passiert

In der Notaufnahme wird nicht nach Ankunftszeit, sondern nach Dringlichkeit behandelt. Speziell geschultes Personal nimmt bei Ankunft eine strukturierte Ersteinschätzung vor, häufig nach einem standardisierten System wie dem Manchester-Triage-System oder dem Emergency Severity Index. Dabei werden Beschwerden, Vitalwerte und Warnzeichen erfasst und einer Dringlichkeitsstufe zugeordnet. Wer stabil ist und weniger dringliche Beschwerden hat, muss deshalb mit längeren Wartezeiten rechnen, während lebensbedrohlich Erkrankte sofort behandelt werden.

Viele Kliniken haben Notaufnahme und Bereitschaftsdienstpraxis räumlich zusammengelegt. Nach der Ersteinschätzung kann es daher vorkommen, dass Patientinnen und Patienten in die Bereitschaftspraxis weitergeleitet werden. Eine Reform der Notfallversorgung mit gemeinsamen Anlaufstellen und verbindlicher Ersteinschätzung wird seit Jahren politisch beraten.

Was mitgenommen werden sollte

Wenn möglich, sollten die Gesundheitskarte, ein aktueller Medikamentenplan, wichtige Vorbefunde, Allergieausweis oder Impfpass sowie bei Bedarf Brille, Hörgerät und ein geladenes Mobiltelefon mitgenommen werden. Angehörige können helfen, Informationen zu Vorerkrankungen und Symptombeginn weiterzugeben. Im echten Notfall geht die schnelle Hilfe aber immer vor dem Zusammensuchen von Unterlagen.

Richtig handeln beim Notruf

Beim Anruf unter 112 fragt die Leitstelle gezielt nach den nötigen Informationen: wo der Notfall ist, was geschehen ist, wie viele Betroffene es gibt und welche Beschwerden oder Verletzungen vorliegen. Wichtig ist, ruhig zu bleiben und nicht aufzulegen, bis die Leitstelle das Gespräch beendet. Bei Bedarf leitet sie am Telefon zu Erste-Hilfe-Maßnahmen wie der Herzdruckmassage an.

Häufige Fragen

Kostet der Anruf bei der 116117 etwas?

Nein. Die Nummer ist aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz kostenlos erreichbar.

Darf man ohne Überweisung in die Notaufnahme?

Ja. Für die Notaufnahme ist keine Überweisung erforderlich. Sie ist aber für echte Notfälle vorgesehen.

Was ist, wenn unklar ist, wie ernst die Lage ist?

Im Zweifel die 112 anrufen. Die Leitstelle schätzt die Situation ein und veranlasst die passende Hilfe.

Quellen

  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Informationen zum ärztlichen Bereitschaftsdienst 116117
  • Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA): Informationen zur Ersteinschätzung in Notaufnahmen
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Informationen zur Notfallversorgung
  • Deutsche Schlaganfall-Hilfe: Hinweise zum Erkennen eines Schlaganfalls

Dieser Artikel fasst Wissen allgemein verständlich zusammen und kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen.

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