Krankenversicherung: Gesetzlich, privat und Beiträge im Überblick
Gesetzliche oder private Krankenversicherung, Beitragssatz, Zusatzbeitrag und Familienversicherung: die Grundlagen der Krankenversicherung in Deutschland.
Von Redaktion Krankheitsbilder verständlich · Aktualisiert
In Deutschland besteht eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Wer hier wohnt, muss entweder gesetzlich oder privat krankenversichert sein. Das System ist jedoch vielschichtig: Ob jemand gesetzlich oder privat versichert ist, wie sich Beiträge berechnen und welche Leistungen zur Verfügung stehen, hängt von Beschäftigung, Einkommen und Lebenssituation ab.
Dieser Überblick erklärt die Grundlagen und hilft, die wichtigsten Begriffe einzuordnen. Konkrete Beitragshöhen und Grenzwerte werden jährlich angepasst und sollten bei der eigenen Krankenkasse oder beim Bundesministerium für Gesundheit nachgesehen werden.
Gesetzliche Krankenversicherung
Rund neun von zehn Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beruht auf dem Solidarprinzip: Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen, nicht nach Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand. Die Leistungen sind für alle Versicherten im Wesentlichen gleich und im Fünften Buch Sozialgesetzbuch geregelt. Welche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden übernommen werden, konkretisiert der Gemeinsame Bundesausschuss.
Pflichtversichert sind insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze, Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld, viele Studierende sowie Rentnerinnen und Rentner, die die Voraussetzungen erfüllen. Wer über der Versicherungspflichtgrenze verdient oder selbstständig ist, kann sich freiwillig gesetzlich versichern oder in die private Krankenversicherung wechseln.
Wie sich die Beiträge in der GKV berechnen
Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich festgelegt und beträgt 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, der ermäßigte Satz für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld 14,0 Prozent. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt. Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht jährlich einen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz als Orientierung.
Bei Beschäftigten teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den allgemeinen Beitrag und den Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte. Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben; Einkommen darüber bleibt beitragsfrei. Freiwillig Versicherte, etwa Selbstständige, zahlen den Beitrag in der Regel allein und auf Grundlage ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Zusätzlich wird der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung erhoben, dessen Höhe unter anderem von der Zahl der Kinder abhängt.
Familienversicherung
Ein wesentliches Merkmal der GKV ist die beitragsfreie Familienversicherung. Ehe- und eingetragene Lebenspartner sowie Kinder können ohne eigene Beiträge mitversichert werden, wenn ihr eigenes Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet und sie nicht selbst versicherungspflichtig sind. Für Kinder gelten Altersgrenzen, die sich bei Schul- oder Berufsausbildung oder Studium verlängern können. Ist ein Elternteil privat versichert und verdient mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil, gelten besondere Regeln.
Private Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung (PKV) richten sich die Beiträge nicht nach dem Einkommen, sondern nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand bei Vertragsschluss und gewähltem Leistungsumfang. Jede versicherte Person, auch Kinder, zahlt einen eigenen Beitrag. Ein Teil der Beiträge wird als Alterungsrückstellung angespart, um steigende Kosten im Alter abzufedern. Dennoch können Beiträge im Laufe der Zeit steigen.
Ein Wechsel aus der PKV zurück in die GKV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und ab einem gewissen Alter stark eingeschränkt. Die Entscheidung für eine private Versicherung sollte daher langfristig durchdacht werden. Private Versicherer müssen einen Basistarif anbieten, dessen Leistungen mit denen der GKV vergleichbar sind.
| Merkmal | Gesetzlich | Privat |
|---|---|---|
| Beitragsberechnung | nach Einkommen | nach Alter, Gesundheit, Tarif |
| Familienmitglieder | unter Bedingungen beitragsfrei | eigener Beitrag pro Person |
| Leistungen | gesetzlich festgelegt | vertraglich vereinbart |
| Abrechnung | direkt zwischen Praxis und Kasse | meist Rechnung an Versicherte, dann Erstattung |
Kassenwahl und Kassenwechsel
Gesetzlich Versicherte können ihre Krankenkasse grundsätzlich frei wählen. Nach einer Mindestmitgliedschaft ist ein Wechsel möglich; erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitrag, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Der Wechsel erfolgt durch den Beitritt zur neuen Kasse, die die Kündigung bei der bisherigen Kasse übernimmt. Bei der Wahl spielen neben dem Zusatzbeitrag auch freiwillige Zusatzleistungen, Wahltarife, Erreichbarkeit und Service eine Rolle. Die Pflichtleistungen sind bei allen gesetzlichen Kassen gleich.
Ergänzend lassen sich private Zusatzversicherungen abschließen, etwa für Zahnersatz, Krankenhauswahlleistungen oder Auslandsreisen. Vor Abschluss lohnt ein Blick auf Wartezeiten, Leistungsgrenzen und Gesundheitsfragen.
Leistungen und Zuzahlungen in der GKV
Zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören unter anderem ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Krankenhausbehandlung, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, Rehabilitation sowie Krankengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Für viele Leistungen fallen Zuzahlungen an, etwa bei Arzneimitteln oder Krankenhausaufenthalten. Damit niemand finanziell überfordert wird, gilt eine jährliche Belastungsgrenze von zwei Prozent der Bruttoeinnahmen, bei schwerwiegend chronisch Kranken von einem Prozent. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von den meisten Zuzahlungen befreit.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn Beiträge nicht gezahlt werden?
Es entstehen Beitragsschulden mit Säumniszuschlägen, und der Leistungsanspruch kann auf akute Behandlungen eingeschränkt werden. Krankenkassen bieten in solchen Fällen oft Ratenzahlungen an.
Muss bei einem Umzug die Krankenkasse gewechselt werden?
In der Regel nicht. Bundesweit geöffnete Kassen gelten überall, regional begrenzte Kassen nur in bestimmten Gebieten.
Wo findet man die aktuellen Grenzwerte?
Das Bundesministerium für Gesundheit und die Krankenkassen veröffentlichen jedes Jahr die geltenden Werte zu Beitragsbemessungsgrenze, Versicherungspflichtgrenze und durchschnittlichem Zusatzbeitrag.
Quellen
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V): Gesetzliche Krankenversicherung
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Informationen zu Beiträgen und Versicherungspflicht
- GKV-Spitzenverband: Informationen zur Familienversicherung und zum Krankenkassenwechsel
- Verbraucherzentrale: Ratgeber zur Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung
Dieser Artikel fasst Wissen allgemein verständlich zusammen und kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen.