Zahnbehandlung finanzieren: Zahnarzt Ratenzahlung & Zahnkredit im Überblick
Zahnersatz und Zahnbehandlungen können teuer werden. Wie Festzuschuss, Bonusheft und Härtefallregelung helfen und worauf bei Ratenzahlung oder Kredit zu achten ist.
Von Redaktion Krankheitsbilder verständlich · Aktualisiert
Zahnbehandlungen gehören zu den Bereichen, in denen gesetzlich Versicherte häufig einen deutlichen Eigenanteil tragen. Vor allem bei Zahnersatz wie Kronen, Brücken, Prothesen oder Implantaten, aber auch bei kieferorthopädischen Behandlungen von Erwachsenen oder bei hochwertigen Füllungen können schnell größere Beträge zusammenkommen. Viele Praxen bieten deshalb Ratenzahlungen an, und Banken werben mit speziellen Krediten für Zahnbehandlungen.
Bevor über eine Finanzierung nachgedacht wird, lohnt sich ein genauer Blick auf die Zuschüsse der Krankenkasse, mögliche Alternativen und die eigenen Rechte. Dieser Überblick erklärt die wichtigsten Punkte.
Was die gesetzliche Krankenkasse übernimmt
Zahnärztliche Untersuchungen, Vorsorge, einfache Füllungen, Wurzelbehandlungen in vielen Fällen und Parodontitisbehandlungen gehören zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Zahnersatz gilt ein anderes System: Die Krankenkasse zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss. Er richtet sich nicht nach der tatsächlich gewählten Versorgung, sondern nach der sogenannten Regelversorgung, also der medizinisch notwendigen und bewährten Standardlösung für den jeweiligen Befund.
Der Festzuschuss beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft erhöht er sich: auf 70 Prozent, wenn in den letzten fünf Jahren jährlich eine Vorsorgeuntersuchung nachgewiesen ist, und auf 75 Prozent bei zehn Jahren. Wer sich für eine aufwendigere Versorgung entscheidet, etwa ein Implantat statt einer Brücke, erhält trotzdem den Festzuschuss für die Regelversorgung und zahlt die Differenz selbst.
Heil- und Kostenplan: Klarheit vor Behandlungsbeginn
Vor einer Versorgung mit Zahnersatz erstellt die Zahnarztpraxis einen Heil- und Kostenplan. Er enthält den Befund, die geplante Behandlung, die voraussichtlichen Kosten und den Festzuschuss. Der Plan muss vor Behandlungsbeginn bei der Krankenkasse eingereicht und von ihr genehmigt werden. Für den Eigenanteil sollten Patientinnen und Patienten den Plan genau lesen und bei Unklarheiten nachfragen.
Bei hohen Kosten oder Zweifeln an der geplanten Versorgung kann eine Zweitmeinung sinnvoll sein. Viele Krankenkassen und Zahnärztekammern bieten dafür Beratungsangebote an. Auch Patientenberatungsstellen der Zahnärzteschaft helfen bei Fragen zu Kostenplänen.
Härtefallregelung und weitere Entlastungen
Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es eine Härtefallregelung. Wer bestimmte Einkommensgrenzen unterschreitet oder Sozialleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG bezieht, kann einen doppelten Festzuschuss erhalten. Damit sind die Kosten der Regelversorgung in der Regel vollständig gedeckt. Liegt das Einkommen knapp über der Grenze, ist eine gleitende Härtefallregelung möglich. Die Krankenkasse prüft dies auf Antrag. Ein Härtefall muss vor Behandlungsbeginn geklärt werden.
| Voraussetzung | Anteil der Regelversorgungskosten |
|---|---|
| ohne Bonusheft | 60 Prozent |
| Bonusheft fünf Jahre lückenlos | 70 Prozent |
| Bonusheft zehn Jahre lückenlos | 75 Prozent |
| Härtefall | doppelter Festzuschuss, bis zur vollen Regelversorgung |
Ratenzahlung über die Zahnarztpraxis
Viele Zahnarztpraxen ermöglichen es, den Eigenanteil in Raten zu zahlen. Häufig geschieht dies über eine zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft, an die die Praxis ihre Forderung abtritt. Für die Weitergabe der Behandlungsdaten an eine solche Stelle ist die Einwilligung der Patientin oder des Patienten erforderlich. Teilweise sind kurze Ratenzahlungen zinsfrei, bei längeren Laufzeiten fallen meist Zinsen oder Gebühren an. Die Bedingungen sollten schriftlich vorliegen und mit anderen Angeboten verglichen werden.
Worauf bei einem Zahnkredit zu achten ist
Ein Zahnkredit ist in aller Regel ein gewöhnlicher Ratenkredit. Wichtige Prüfpunkte sind:
- Effektiver Jahreszins und Gesamtkosten: Sie sind die entscheidenden Vergleichsgrößen, nicht die Höhe der Monatsrate.
- Laufzeit: Eine längere Laufzeit senkt die Rate, erhöht aber die Gesamtkosten.
- Restschuldversicherung: Sie verteuert den Kredit oft erheblich und ist in der Regel freiwillig.
- Sondertilgung: Die Möglichkeit, vorzeitig zurückzuzahlen, schafft Flexibilität.
- Widerrufsrecht: Verbraucherkredite können nach den gesetzlichen Vorgaben innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.
Die Entscheidung für eine Versorgung sollte zahnmedizinisch begründet sein. Ein Finanzierungsangebot ist kein Grund, eine teurere Lösung zu wählen, als nötig oder gewünscht. Bei bestehenden Schulden helfen Schuldnerberatungsstellen.
Zahnzusatzversicherung als Vorsorge
Private Zahnzusatzversicherungen können künftige Eigenanteile verringern. Sie greifen allerdings meist erst nach Wartezeiten, begrenzen Leistungen in den ersten Jahren und schließen bereits geplante oder angeratene Behandlungen in der Regel aus. Für eine akut anstehende Behandlung hilft ein Neuabschluss daher meist nicht.
Privatleistungen und Gebührenordnung
Leistungen, die über die Kassenleistung hinausgehen, rechnet die Praxis nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ab. Dazu gehören etwa professionelle Zahnreinigungen, bestimmte Füllungsmaterialien oder Implantate. Solche Leistungen müssen vorab schriftlich vereinbart werden. Manche Krankenkassen beteiligen sich freiwillig an einzelnen Leistungen wie der professionellen Zahnreinigung, eine Nachfrage lohnt sich.
Häufige Fragen
Wie lange ist ein Heil- und Kostenplan gültig?
Die Genehmigung ist zeitlich befristet, in der Regel auf sechs Monate. Wird die Behandlung später begonnen, muss der Plan erneut eingereicht werden.
Zählt ein verpasstes Jahr im Bonusheft?
Ja, eine Lücke unterbricht die Zählung. Eine einmalige Lücke innerhalb von zehn Jahren kann bei regelmäßiger Vorsorge unter Umständen toleriert werden. Auskunft gibt die Krankenkasse.
Kann die Zahnarztpraxis Vorkasse verlangen?
Bei gesetzlich Versicherten wird der Kassenanteil direkt abgerechnet. Für den Eigenanteil gelten die individuellen Vereinbarungen.
Quellen
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Informationen zu Festzuschüssen und Bonusheft
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Festzuschuss-Richtlinie Zahnersatz
- Bundeszahnärztekammer: Patientenberatung und Zweitmeinung
- Verbraucherzentrale: Informationen zu Zahnersatzkosten und Ratenkrediten
Dieser Artikel fasst Wissen allgemein verständlich zusammen und kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen.